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EU-Vibrationsrichtlinie

Die EU-Vibrationsrichtlinie, Erläuterung der Implikationen

 

Diese EU-Richtlinie macht den Arbeitgeber oder Betreiber dafür verantwortlich, dass die Exposition von Angestellten und Passagieren gegenüber gefährlichen Stößen auf Hochgeschwindigkeitsschiffen minimiert werden, indem die besten verfügbaren technischen Lösungen wie beispielsweise Sitze zur Verfügung gestellt werden.

 

Aus juristischer Sicht ist nur die beste verfügbare Lösung akzeptabel.

 

Ullman-Jockeysitze haben sich bei wissenschaftlichen Tests als das beste Mittel dazu erwiesen, um auf Hochgeschwindigkeitsbooten die Exposition gegenüber Stößen zu verringern.

 

Der Einbau eines sogenannten gefederten oder stoßabsorbierenden Sitzes reicht nicht aus, um die Anforderungen der EU-Richtlinie zu erfüllen.  Manche der auf dem Markt angebotenen „stoßabsorbierenden Sitze“ haben die Tendenz aufzusetzen und starke Stöße noch erheblich zu verstärken. 

 

Nachfolgend werden die entscheidenden Teile der EU-Vibrationsrichtlinie und ihre Implikationen für Schiffsbetreiber erklärt:

 

EU-Vibrationsrichtlinie – Zusammenfassung für den Schiffsbetrieb

 

Artikel 3:2 – Expositionsgrenzwerte und Auslösewerte

 

Für Ganzkörper-Vibrationen:(a) wird der tägliche Expositionsgrenzwert, normiert auf einen Bezugszeitraum von 8 Stunden, auf 1,15 m/s2 oder nach Wahl des Mitgliedstaats auf einen Vibrationsdosiswert (VDV) von21 m/s1,75 festgesetzt; (b) wird der tägliche Auslösewert, normiert auf einen Bezugszeitraum von 8 Stunden, auf 0,5 m/s2 oder nach Wahl des Mitgliedstaats auf einen Vibrationsdosiswert (VDV) von 9,1 m/s1,75 festgesetzt.

 

Erläuterung: Die zulässige tägliche Vibrationsdosis wird in einem 30-Knoten-Schiff, dass in 2 bis 4-Fuß-Wellen (0,60 bis 1,22 m Wellen) fährt, innerhalb von 5-15 Minuten verbraucht. Durch die Verwendung gefederter Sitze kann die zulässige Einsatzzeit auf ungefähr 30 Minuten verlängert werden, was für die meisten Einsätze immer noch nicht ausreicht. Das bedeutet, dass professionellen Einsätze von Hochgeschwindigkeitsbooten praktisch nie mit der EU-Richtlinie vereinbar sein können.

 

Jedoch:

 

Artikel 10:1 – Ausnahmen

 

1. Unter Wahrung der allgemeinen Grundsätze für den Schutz der Sicherheit und Gesundheit von Arbeitnehmern können die Mitgliedstaaten für den Bereich der Seeschifffahrt und derLuftfahrt unter gebührend begründeten Umständen von Artikel 5 Absatz 3 in Bezug auf Ganzkörper-Vibrationen abweichen, wenn es nach dem Stand der Technik und aufgrund der besonderen Merkmale der Arbeitsplätze nicht möglich ist, den Expositionsgrenzwert trotz Durchführung technischer und/oder organisatorischer Maßnahmen einzuhalten.

 

Erläuterung: Wenn Sie die Expositionsgrenzwerte für Vibrationen nicht einhalten können – was bei keinen Schiffseinsätzen möglich ist, können Sie von der Vibrationsrichtinie insgesamt unter der Voraussetzung befreit werden, dass Sie alles unternommen haben, was in Ihrer Macht steht, um die technisch bestmöglichen Lösung zur Verfügung zu stellen.

 

Artikel 5:2 – Maßnahmen zur Vermeidung oder Verringerung der Exposition

 

Auf der Grundlage der Risikobewertung gemäß Artikel 4 muss der Arbeitgeber, falls die in Artikel 3 Absatz 1 Buchstabe b) und Absatz 2 Buchstabe b) festgesetzten Werte überschritten werden, ein Programm mit technischen und/oder organisatorischen Maßnahmen zur Minimierung der Expositiongegenüber Vibrationen sowie der damit verbundenen Risiken ausarbeiten und durchführen; dabei ist insbesondere Folgendes zu berücksichtigen: (…)(c)  Bereitstellung von Zusatzausrüstungen, die die Verletzungsgefahren aufgrund von Vibrationen verringern, z. B. Sitze, die Ganzkörper-Vibrationen wirkungsvoll dämpfen,und Griffe, die die auf den Hand-Arm-Bereich übertragene Vibration verringern;

 

Hier können Sie die vollständige EU-Richtlinie herunterladen: eu_directive_2002_44CE_EN

 

 

Schlussfolgerungen:

 

Bei keinem Einsatz von Hochgeschwindigkeitsbooten kann garantiert oder auch nur der Anspruch erhoben werden, dass er der EU-Richtlinie genügen.

 

Die EU-Richtlinie macht den Arbeitgeber oder die für den Betrieb zuständige Behörde dafür verantwortlich, dass die Exposition der Besatzung auf ein Mindestmaß reduziert wird, indem die besten verfügbaren Mittel zur Minimierung der Exposition zur Verfügung gestellt werden.

 

Die von Ihnen bereitgestellten technischen Lösungen müssen erprobt sein und es muss nachgewiesen werden, dass sie dem neusten Stand entsprechen und bei der Stoßabsobierung äußerst effektiv sind. Vor allem müssen sie sicher sein und dürfen nicht aufsetzen.

Der Einbau eines sogenannten „gefederten“ oder „stoßabsorbierenden Sitzes“ in Ihr Boot reicht nicht aus, um die Anforderungen der EU-Vibrationsrichtlinie zu erfüllen.

 

Ullman Jockeysitze sind die einzigen gefederten Sitze auf dem Markt, die von unabhängigen Institutionen wissenschaftlich getestet wurden (http://www.str.eu.com/) und bei denen nachgewiesen werden konnte, dass sie die Besatzungen effektiv schützen und die Exposition gegenüber Stößen und Vibrationen auf ein medizinisch akzeptables Niveau reduzieren. Ullman-Sitze sind die effektivste verfügbare Lösung.

 

Ullman Bootsführer-Sitze sind daher die einzigen Sitze auf dem Markt, mit denen Arbeitgeber die Kriterien der EU-Richtlinie erfüllen können.

 

Hier finden Sie einige der Organisationen, die seit vielen Jahren Ullman-Sitze verwenden.